AGB

Mahl-Art GmbH, Claudius-Dornier-Str. 32, 50829Köln
Amtsgericht Köln HRB 113788
Geschäftsführender Gesellschafter: Christopher Rath

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mahl-Art GmbH
§ 1 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen – auch für spätere Geschäftsbeziehungen – gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Mahl-Art GmbH.

§ 2 Auftragserteilung
Alle Angebote der Firma Mahl-Art GmbH sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt dann als verbindlich.

§ 3 Absage des Auftrags
Die Absage seitens der Produktion wird, wenn nicht sechs Wochen oder mehr vor Produktionsbeginn abgesagt wird, mit 50 % des Auftragsvolumens
berechnet. Liegen weniger als 6 Wochen zwischen Absage und Produktionsbeginn stellen wir die Absage mit 75 % des Auftragsvolumens in Rechnung.

§ 4 Abbruch vor Drehbeginn, Absage von einzelnen Drehtagen und Verschiebung von Drehtagen
Abgebrochene Drehtage werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Ausfalltage werden, wenn wir nicht mindestens 3 Werktage vor Drehbeginn informiert
werden, mit 75 % der Tagespauschale in Rechnung gestellt. Ausfalltage die früher als 3 Tage vor dem jeweiligen Drehbeginn bei uns gemeldet werden,
werden, sofern sie nachgeholt werden, nicht berechnet. Dennoch wird der Ausfall dem Auftraggeber zunächst in Rechnung gestellt und später als Gutschrift
bei der Rechnungsstellung der nachgeholten Tage berücksichtigt, also abgezogen. Sollten wir im Zeitraum der nachzuholenden Drehtage für die Durchführung
keine freien Kapazitäten haben, behalten wir uns vor, diese abzulehnen und stellen sie mit 50 % der Tagespauschale in Rechnung. Bei produktionsbedingten
Verschiebungen außerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums, behalten wir uns vor, die Tage die außerhalb dessen liegen, nicht durchzuführen.

§ 5 Kündigungsfrist
Die Firma Mahl-Art GmbH behält sich eine Kündigungsfrist von 5 Werktagen vor.

§ 6 Müllentsorgung
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Bereitstellung der Mülltonnen verantwortlich. Bei Showproduktionen bei denen vor Ort auf dem
Studiogelände gekocht wird, sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber folgende Mülltonnen bereitzustellen: Plastikmüll, Papiermüll und Restmüll,
mit je 1.100 Liter Volumen. Die Leerung sollte alle zwei Cateringtage stattfinden. Darüber hinaus werden zwei Mülltonnen für Speisereste (240 Liter Volumen)
mit Leerung an jedem Cateringtag benötigt. Alle Mülltonnen sollten uns bereits einen Werktag vor dem ersten Cateringtag zur Verfügung stehen. Die
Abholung der Tonnen kann einen Werktag nach dem letzten Cateringtag erfolgen.

§ 7 Extreme Temperaturen, Leergut
Ab 27°C Außentemperatur (14:00 Uhr/ https://www.wetterzentrale.de/weatherdata_de.php?station=2665&jaar=2023&maand=11&dag=14) berechnen wir
einen Getränkeaufschlag pro Tag / Person von je 1,00 €. Bei Verlust von Pfandflaschen berechnen wir den tatsächlich entstandenen Verlust an den Kunden
weiter.

§ 8 Beschädigung und Verlust des Equipments
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Equipments (z. B. Kaffeebecher, Bowl-Schalen, Besteck, etc.), soweit dies nicht
auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Die Kosten werden mit dem Wiederbeschaffungswert dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftung
Die Firma Mahl-Art GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und darüber hinaus, nur so weit Vorlieferanten ihr gegenüber entsprechend haften.

§ 10 Witterungs- / und Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen, unseren Auftrag auszuführen, haftet die Firma Mahl-Art GmbH nicht. Eventuell geleistete
Zahlungen werden erstattet.

§ 11 Ausfall eines Fahrzeugs
Sollten unsere Fahrzeuge aufgrund von technischen Defekten nicht einsatzfähig sein, behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. Trotzdem werden wir uns
bemühen, unseren Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers durch Ersatz zu kompensieren.

§ 12 Ausgabe von Speisen und Getränken
Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt an oder in unserem Foodtruck (Cateringanhänger). Sollte es nötig sein, das Essen an anderen Orten zu
servieren, ist fakultativ. In jedem Falle sind die Kosten für den dadurch entstandenen Mehraufwand vom Auftraggeber zu tragen.

§ 13 Strom- und Wasserversorgung, Haftung bei Schäden an unseren elektrischen Betriebsmitteln
Für die Strom- und Wasserversorgung unserer Küchenfahrzeuge am Set ist der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt auch für die Abwasserentsorgung. Die
Stromversorgung muss ab Arbeitsbeginn am Set gewährleistet sein, der Strombedarf für die Cateringfahrzeuge wird der Produktion rechtzeitig vor Drehbeginn
mitgeteilt. Unsere elektrischen Betriebsmittel werden gesetzeskonform, regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft. Wir setzen ausschließlich unterwiesenes
Personal beim Umparken und Anschließen der Cateringfahrzeuge ein. Für eventuell entstandene Schäden (z. B. durch Überspannung), die bei der
Inbetriebnahme des Cateringfahrzeugs oder beim Anschließen an den uns zur Verfügung gestellten Stromverteiler entstehen, haftet der Auftraggeber.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Firma Mahl-Art GmbH ist Köln.

Allgemeine Zusatzklauseln
• Dining-Bus, Zelt oder Räume sowie Sitzmöglichkeiten werden vom Auftraggeber gestellt.
• Anfahrtskosten und Anfahrtszeiten für das Catering-Personal werden gemäß dem Angebot abgerechnet.
•An Sonn- und Feiertagen berechnen wir 50 % Aufschlag auf die angefallenen Überstunden, 100 % Aufschlag für das Servicepersonal, 100 % Aufschlag für
das Umsetzen der Fahrzeuge sowie 30 % Aufschlag auf den Cateringpreis. Bei Dreharbeiten mit Hotelübernachtung liegen die Kosten für die Unterkunft
des Catering-Personals beim Auftraggeber. Der Verpflegungsmehraufwand für die Crew wird pro Mitarbeiter in der gesetzlichen Höhe pro Drehtag
abgerechnet.
• Für die Cateringfahrzeuge benötigen wir bei Festmotiven, Stellplätze mit Stromversorgung, (auch Nachtstrom), Wasser- und Abwasseranschluss und
Müllcontainer. Sollten unsere Fahrzeuge über Nacht an der Base stehen bleiben müssen, liegt die Haftung für Schäden an unseren Fahrzeugen z. B. durch
Vandalismus oder bei Diebstahl grundsätzlich beim Auftraggeber, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
• Für die Planung des Caterings bei Foodtruck- und Show-Produktionen ist es unerlässlich, uns die Zahlen und Cateringzeiten in der Vorwoche bis
donnerstags um 12.00 Uhr per Mail an „info@mahlart.de“ mitzuteilen. Ansonsten kann kein reibungsloser Cateringablauf gewährleistet werden. Sollte
der Donnerstag ein Feiertag sein, muss dies bereits einen Tag vorher mitgeteilt werden. Werden uns keine Zahlen mitgeteilt, wird nach den Zahlen aus
dem Angebot und den Zeiten der Vorwoche kalkuliert und abgerechnet.